SpaEfV
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Kleine und mittelständische Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe können auch von der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) profitieren: Sie erhalten Rückerstattungen der Strom- bzw. Energiesteuer. Die dafür notwendigen Prüfverfahren wurden nun vereinfacht. Darauf weist die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) hin.
Nach SpaEfV sind kleine und mittelständische Unternehmen verpflichtet, ein wirksames Energieeffizienzsystem vorzuweisen, um von der Rückerstattung der Strom- bzw. Energiesteuer profitieren zu können. Dafür müssen sie jährlich die Wirksamkeit ihrer installierten sogenannten „Alternativen Systeme“ zur Verbesserung der Energieeffizienz gemäß SpaEfV Anlage 1 und 2 nachweisen. Das bisherige Prüfverfahren von akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen wie der DQS über die Wirksamkeit wurde nun reduziert. Dadurch erzielen Unternehmen Zeit- und damit Kostenersparnisse. „Das Verfahren wird nun auch für die Organisationen interessant, die bisher den finanziellen und personellen Aufwand scheuten“, erklärt Julian König, Projektleiter Energiemanagement bei der DQS GmbH, Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen.
Welche Verfahrensvereinfachung angewendet werden kann, hängt vor allem mit der Anzahl der zu auditierenden Standorte ab. Bei Unternehmen mit nur einem Standort kann das Vor-Ort- Audit durch einen Auditor – statt wie bisher jährlich – nun alle zwei Jahre erfolgen. In den Jahren ohne Vor-Ort- Audit ist ein dokumentenbasierte Begutachtung durch eine Zertifizierungsstelle ausreichend.
Für die dokumentenbasierte Begutachtung durch die DQS sind folgende Dokumente durch das Unternehmen vorzulegen:
„Sobald uns die notwendigen Dokumente vorliegen, werden die Daten durch einen zugelassenen Energiemanagement-Auditor auf Richtigkeit geprüft“, erläutert König den Ablauf der dokumentenbasierten Begutachtung. Anschließend werden das Formular 1449 ( Nachweis über ein System zur Verbesserung der Energieeffizienz) und ein Nachweistestat, mit aufgeführten Standorten, ausgestellt. „Gibt es allerdings wesentliche unternehmensspezifische Änderungen, zum Beispiel in der Energieeinsatzmenge, einen Wechsel der Energieträger oder ändert sich die Struktur des Unternehmens, so ist eine Vor-Ort-Auditierung an den betroffenen Standorten vorgeschrieben“, unterstreicht König.
KMU mit mehreren Standorten haben zwei Möglichkeiten, die Verfahrensvereinfachung anzuwenden: Im Rahmen der „Multi-Site-Zertifizierung“, gemäß DAkkS-Vorgabe, ist eine jährliche Vor-Ort-Auditierung der Unternehmenszentale und eine Stichprobenauswahl von Standorten möglich. Allerdings können Unternehmen mit mehreren Standorten auch den zweijährigen Auditrhythmus der Vor-Ort-Auditierung anwenden. Voraussetzung ist, dass nach Ablauf von vier Jahren jeder einbezogene Standort auditiert wurde.