QUALITÄT AUTOMOBILER PRODUKTIONSMITTEL
Als Hersteller von automobilen Produktionsmitteln müssen Sie gegenüber Auftraggebern Ihre Qualitätsfähigkeit nachweisen. Dafür gibt es zu einem Zertifikat nach dem spezialisierten VDA-Band 6.4 – auch international – keine Alternative.
Das Regelwerk umfasst Anforderungen an Einzel- wie an Serienhersteller von Maschinen, Anlagen, Werkzeugen oder Mess- und Prüfständen. Eine Zertifizierung nach Band VDA 6.4 kann in Verbindung mit ISO 9001 erfolgen.
Der VDA-Band 6.4 ist Teil der VDA 6.x-Normenfamilie und richtet sich explizit an Hersteller automobiler Produktionsmittel. Das deutsche Regelwerk entstand 1999 auf der Basis des VDA-Bandes 6.1 und wurde zuletzt im Juni 2017 nach eingehender Überarbeitung und Anpassung an ISO 9001:2015 neu veröffentlicht. VDA 6.4 deckt einen Bereich der Branche ab, der auch von der neuen internationalen Automotivenorm IATF 16949 nicht erfasst wird – was besonders auch für international tätige Hersteller von Bedeutung ist.
Ihr Unternehmen durchläuft den klassischen Begutachtungsprozess der DQS von der Systemanalyse (Stufe 1) über das Systemaudit (Stufe 2) bis zur Zertifikatserteilung. Den jährlichen Überwachungsaudits folgt gegen Ende des dritten Jahres das Rezertifizierungsaudit, das so zeitig angesetzt werden muss, dass bei Nichtkonformitäten eine ausreichende Frist zur Umsetzung der Korrekturmaßnahmen besteht (ca. acht Wochen zwischen dem letzten Audittag und dem Ablauf des Zertifikats). Etwaige Nachaudits sollten mindestens zwei Wochen vor dem Ende der Gültigkeit der Zertifikate durchgeführt werden.
Die Revision des VDA-Bandes 6.4 wurde im Juni 2017 mit der Herausgabe der 3. Auflage unter der Bezeichnung „VDA Band 6 Teil 4 QM-Systemaudit – Produktionsmittel – Besondere Anforderungen an Hersteller von Produktionsmitteln für die Automobilwirtschaft“ abgeschlossen. Folgende Fristen für den Übergang sind zu beachten: Audits nach der alten Version (Ausgabe 2) waren noch bis zum 31. Dezember 2017 möglich, aber schon zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zu empfehlen. Denn alle Zertifikate nach Ausgabe 2 laufen am 14. September 2018 ab. Audits nach der neuen Ausgabe 3 können seit dem 1. Juli 2017 durchgeführt werden. Die Kombination eines Übergangsaudits mit einem außerordentlichen Audit oder einem Transferaudit ist nicht möglich.