SPITZENAUSGLEICH-EFFIZIENZSYSTEMVERORDNUNG
Als produzierendes Unternehmen können Sie Steuern sparen, wenn Sie die Verbesserung Ihrer Energieeffizienz nachweisen – auf Basis eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS, für KMU auch eines alternativen Systems.
Laut SpaEfV-Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist die Erfüllung der Anforderungen jährlich zu bestätigen. Das heißt für Sie: eine jährliche Auditierung Ihres betrieblichen Energiemanagements durch eine akkreditierte Stelle.
Die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bietet produzierenden Unternehmen Steuererleichterungen an. Die Vergünstigungen bzw. Rückzahlungen im Rahmen des Spitzenausgleichs sind an die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (ISO 50001 oder EMAS) bzw. bei KMU eines alternativen Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz nach SpaEfV gekoppelt. Als Antragsteller sind Sie aufgefordert, Ihren gesamten Energieverbrauch für alle Unternehmensteile, Anlagen, Standorte, Prozesse und Einrichtungen transparent darzulegen. Dabei müssen alle in Ihrem Unternehmen eingesetzten Energieträger (Strom, Gas, Dampf, Wärme, Druckluft etc.) erfasst werden.
Damit Sie die Steuererleichterung erhalten, benötigen Sie für jedes Antragsjahr ein Testat bzw. Zertifikat und das Zollformular 1449 als Nachweis der Verbesserung der Energieeffizienz. Dazu führen wir eine jährliche Begutachtung in Form eines Vor-Ort-Audits oder ggf. anhand einer Dokumentenprüfung durch. Stichproben bei mehreren, gleichartigen Standorten sind ausreichend. Die Erfassung und Analyse der eingesetzten Energieträger muss sich auf einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten beziehen. Dem Antrag ist eine Liste aller Standorte und Abnahmestellen (Stichwort "100%- Abdeckung des Gesamtenergieverbrauchs") beizulegen. Nach erfolgtem Audit, das bis zum 31.12. eines jeden Jahres abgeschlossen sein muss, stellen wir Ihnen als akkreditierte Stelle das erforderliche Testat und das vom Zoll geforderte Formular 1449 aus.