Energiedienstleistungsgesetz
Ihr Unternehmen ist kein KMU? Dann sollten Sie die Anforderung des EDL-G (Energiedienstleistungsgesetztes), die fortlaufende Verbesserung Ihrer Energieeffizienz mit einem Zertifikat nachzuweisen, bereits erfüllt haben. Jetzt steht für Sie die Aufrechterhaltung Ihres Zertifikats im Vordergrund.
Ob Ihr Nachweis auf einem Energieaudit nach EN 16247-1 basiert, einem Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder einem Umweltmanagementsystem nach EMAS: Die Gültigkeit der Zertifikate muss auf jeden Fall in regelmäßigen Audits bestätigt werden.
Das 2015 novellierte Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) dient der Umsetzung der Europäischen Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED), die alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu konkreten Maßnahmen in Bezug auf eine Steigerung der Energieeffizienz verpflichtet. Ziel ist es, die Energieeffizienz bis zum Jahr 2020 um 20 % zu steigern. Nach dem EDL-G sind alle Unternehmen jeder Branche – mit Ausnahme der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) – verpflichtet, entweder eine Zertifizierung ihres Energiemanagementsystems nach ISO 50001, eine EMAS-Validierung ihres Umweltmanagementsystems oder die Durchführung von Energieaudits nach EN 16247-1 nachzuweisen.
Damit Sie Ihrer Verpflichtung aus dem EDL-G nachkommen können, bietet Ihnen die DQS eine Zertifizierung Ihres Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eine EMAS-Validierung an. Zur Aufrechterhaltung der ISO 50001-Zertifizierung erfolgen regelmäßige Überwachungsaudits (Rezertifizierung alle drei Jahre) und auch für die Validierung Ihrer Umwelterklärung gemäß EMAS sind Überprüfungsintervalle festgelegt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert jährlich stichprobenartig, ob die Unternehmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen sind.