GEFÖRDERTE WEITERBILDUNG
Wenn Sie Arbeitsmarktdienstleistungen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit anbieten wollen, müssen Sie anhand eines AZAV-Zertifikats nachweisen, dass Ihr Angebot den Qualitätskriterien der AZAV-Verordnung entspricht.
Die DQS ist von der DAkkS als „Fachkundige Stelle“ für AZAV anerkannt. Für die Trägerzulassung prüfen wir, ob Sie über ein wirksames Qualitätsmanagementsystem verfügen und ob Ihr Angebot die Vorgaben für die AZAV-Fachbereiche erfüllt.
Die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist die gesetzliche Grundlage für Arbeitsmarktdienstleister, um Arbeitsmarktinstrumente vergütet zu bekommen. Ziel ist es, Arbeitssuchenden und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen qualitativ hochwertige Dienstleistungen anzubieten, um deren Chancen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Mit einer Zulassung nach AZAV weisen Sie ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem nach, das den Anforderungen dieser Verordnung entspricht. Die DQS bietet Ihnen Begutachtungsverfahren für Träger- und Maßnahmenzulassungen. Dabei prüfen wir u. a., ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, um in den sechs AZAV-Fachbereichen tätig sein zu können.
Für die Trägerzulassung nach § 178 Sozialgesetzbuch Teil III (SGB III) wird Ihr Qualitätsmanagementsystem vor Ort begutachtet. Anschließend erhalten Sie einen schriftlichen Auditbericht über das Ergebnis – und mit positiver Zertifikatsentscheidung Ihre Trägerzulassung mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Die Zulassung wird innerhalb der Laufzeit einmal jährlich im Rahmen eines Vor-Ort-Audits überwacht.
Maßnahmenzulassungen nach § 179 SGB III sind für die geförderte berufliche Weiterbildung sowie für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung erforderlich, sofern dafür entsprechende Bildungs- bzw. Eingliederungs- und Aktivierungsgutscheine eingelöst werden. Sie haben i. d. R. eine Gültigkeit von drei Jahren.